LMS sorgt sich um chancengleiche demokratische Wahlen
Saarbrücken, 07. Mai 2024: Im Vorfeld der am 09. Juni 2024 anstehenden Europa- und Kommunalwahlen weist die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) auf die Bedeutung demokratischer Informations- und Meinungsbildungsprozesse hin und unterbreitet verschiedene Informationsangebote, die sich an Politiker:innen, Wahlhelfer:innen, Journalist:innen sowie redaktionell und ehrenamtlich Tätige richten.
Die Übergriffe auf Politikerinnen und Politiker in den letzten Tagen haben erschreckend verdeutlicht, dass aus Worten Taten werden können und wie wichtig es ist, eine offene aber faire Debattenkultur im analogen wie im digitalen Raum zu schützen. Programmanalysen und Studien belegen, dass abwertende und entwürdigende Online-Kommentare oder diffamierendes Bildmaterial gezielt im Wahlkampf eingesetzt werden, um die Meinungsbildung zu beeinflussen. Dies beeinträchtigt die Bereitschaft, die eigene Meinung zu äußern und sich auf eine Debatte einzulassen. Die LMS nimmt gerade im Umfeld von Wahlen die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden privaten Rundfunkveranstalter und Telemedien in den Blick, insbesondere auch digitale Angebote und Accounts, damit Bürgerinnen und Bürger im Saarland sich vielfältig und unter Beachtung journalistische Sorgfaltspflichten informieren können.
Im Kontext der Europawahl ist auch mit einer Zunahme von Desinformation zu rechnen, denn Angst zu schüren und Hass zu verbreiten verstärkt die Polarisierung der Gesellschaft, beschädigt gewachsenes Vertrauen und kann so das Wahlverhalten beeinflussen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz mittlerweile ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben.
An diesen Phänomenen setzen die Angebote der LMS gezielt an:
Onlineschulung: Hass und Hetze konsequent verfolgen
Kandidatinnen und Kandidaten wie Helferinnen und Helfer im Umfeld der Wahlen sind besonders betroffen von entwürdigenden Kommentaren oder Agitationen. Damit Hasskommentare strafrechtlich geahndet werden können, dürfen sie nicht nur gelöscht, sondern müssen auch konsequent verfolgt werden. Welche Rechte Betroffene haben und wie sie Hassnachrichten zu Anzeige bringen können, wird im Rahmen einer einstündigen Onlineschulung des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und der LMS am 16.05.2024, 09:00 Uhr gezeigt werden. Neben der Vorstellung des Online-Tools zur Meldung von Hassnachrichten wird die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine kurze Einführung in strafrechtlich relevante Tatbestandsmerkmale im Rahmen von Hasskriminalität geben. Die Einwahldaten dieses Angebots der Initiative „Courage im Netz“ werden nach Anmeldung zugeleitet.
Alle Informationen zur Veranstaltung sind unter folgendem Link zu finden: ► Online-Schulung
Merkblatt zu journalistischen Sorgfaltspflichten: Desinformation begegnen
Um Desinformation einzuschränken, ist es wichtig, auch online fundierte Informationen zu finden. Wer im Netz publiziert, muss sich an journalistische Standards halten. Für TV, Radio und die Internetangebote der Presseverlage ist dies schon lange gesetzlich festgelegt und wird von den Landesmedienanstalten und dem Deutschen Presserat kontrolliert. Seit November 2020 gilt, dass auch weitere Online-Medien journalistische Sorgfaltspflichten beachten müssen. Insbesondere Internetangebote, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten und geschäftsmäßig angeboten werden (§ 19 MStV) müssen bei Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Quellen sind transparent zu machen.
Mehr Informationen für alle, die ein journalistisch-redaktionelles Telemedienangebot verantworten, bietet das „Merkblatt Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“: ► Merkblatt
Leitfaden zu Wahlsendezeiten für Sender und Parteien
„Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich die jeweilige Partei verantwortlich“: So oder in ähnlicher Form werden Wahlwerbespots im Rundfunk eingeleitet. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist im Rundfunk und fernsehähnlichen Telemedien unzulässig. Im bundesweit zugelassenen Rundfunk ist allen politischen Parteien zu Europaparlamentswahlen eine angemessene Sendezeit einzuräumen. Für die Wahlwerbung ist die Frage der Chancengleichheit Hauptmaxime für alle, die Wahlsendezeiten einzuräumen haben.
Was es im Detail zu beachten gilt, fasst der „Leitfaden der Medienanstalten zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien im bundesweit ausgerichteten privaten Rundfunk“ zusammen: ► Leitfaden
Im Fokus der Medienaufsicht – alle können mithelfen
Nicht zuletzt wird die LMS im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeiten den Fokus vor den Wahlen verstärkt auf medienrechtlich kritische Aktivitäten im Rundfunk und im Netz richten. Alle Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass potentielle Rechtsverstöße, desinformierende Inhalte oder Verstöße gegen die Wahlsendezeiten geprüft und verfolgt werden.
Hierzu bietet die LMS ein Beschwerdeformular an, über das z.B. unangebrachte Inhalte oder verdeckte (politische) Werbung gemeldet werden können: ► Beschwerdeformular.
des Büros der Direktorin