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AI-Act verabschiedet

PM 03/2024: LMS begrüßt EU-Beschluss zu Künst­li­cher Intelligenz

Saar­brü­cken, 13.03.2024: Die Direk­to­rin der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land und The­men­be­auf­trag­te Künst­li­che Intel­li­genz der Direk­to­ren­kon­fe­renz der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, Ruth Mey­er, begrüßt den heu­ti­gen Beschluss des AI Acts durch das Euro­päi­sche Par­la­ment. Künst­li­che Intel­li­genz ber­ge im Hin­blick auf die Ver­en­gung oder Erwei­te­rung von Mei­nungs­viel­falt sowohl Chan­cen als auch Risi­ken. Sowohl im Medi­en­kom­pe­tenz­an­ge­bot als auch in der Medi­en­for­schung legt die LMS einen Schwer­punkt auf die­ses Thema.

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Hin­ter­grund

Der AI Act ver­folgt einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz zur Regu­lie­rung von KI-Systemen. Je nach Risi­ko­ka­te­go­rie wird ein KI-System auto­ma­tisch ver­bo­ten oder unter­liegt mehr oder weni­ger stren­gen Auf­la­gen. Der EU AI Act rich­tet sich an alle, die bei der Ent­wick­lung, Ein­füh­rung, dem Ver­kauf, Ver­trieb oder der Nut­zung von KI-Systemen, die den Ver­brau­chern in der EU zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, eine Rol­le spielen.

Nach der heu­ti­gen Ver­ab­schie­dung des AI Acts durch das Euro­päi­sche Par­la­ment tritt das KI-Gesetz am 20. Tag nach sei­ner Ver­öf­fent­li­chung im Jour­nal der EU in Kraft. Der AI Act wird zwei Jah­re nach sei­nem Inkraft­tre­ten anwend­bar sein. Aller­dings gibt es auch Aus­nah­men, z.B. wird die Vor­schrift über das Ver­bot von KI-Systemen mit inak­zep­ta­blem Risi­ko bereits nach 6 Mona­ten in Kraft treten.

PRESSEKONTAKT
Julia Kaiser
Leiterin der Pressestelle und
des Büros der Direktorin
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