AI-Act verabschiedet
Saarbrücken, 13.03.2024: Die Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland und Themenbeauftragte Künstliche Intelligenz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Ruth Meyer, begrüßt den heutigen Beschluss des AI Acts durch das Europäische Parlament. Künstliche Intelligenz berge im Hinblick auf die Verengung oder Erweiterung von Meinungsvielfalt sowohl Chancen als auch Risiken. Sowohl im Medienkompetenzangebot als auch in der Medienforschung legt die LMS einen Schwerpunkt auf dieses Thema.
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Hintergrund
Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Systemen. Je nach Risikokategorie wird ein KI-System automatisch verboten oder unterliegt mehr oder weniger strengen Auflagen. Der EU AI Act richtet sich an alle, die bei der Entwicklung, Einführung, dem Verkauf, Vertrieb oder der Nutzung von KI-Systemen, die den Verbrauchern in der EU zur Verfügung gestellt werden, eine Rolle spielen.
Nach der heutigen Verabschiedung des AI Acts durch das Europäische Parlament tritt das KI-Gesetz am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Journal der EU in Kraft. Der AI Act wird zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten anwendbar sein. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. wird die Vorschrift über das Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko bereits nach 6 Monaten in Kraft treten.