Bild
Eigentümer
Christian Lue von Unsplash
Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum

Europäische Quoten

Im Medienstaatsvertrag wurde zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben Quoten vorgesehen, die die Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und die Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen zu Ziel hat.

Um die Vielfalt audiovisueller Medien im deutschsprachigen und europäischen Raum abzubilden und deutsche und europäische Film- und Fernsehproduktionen zu fördern sollen Fernsehveranstalter nach § 15 des Medienstaatsvertrags den Hauptteil ihrer insgesamt für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien, Dokumentarsendungen und vergleichbare Produktionen vorgesehenen Sendezeit europäischen Werken entsprechend dem europäischen Recht vorbehalten. Fernsehvollprogramme sollen einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten. Das gleiche gilt für Fernsehspartenprogramme, soweit dies nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten möglich ist.

§ 77 des Medienstaatsvertrags legt zudem einen Anteil europäischer Werke von 30% in Katalogen von Anbietern fernsehähnlicher Telemedien mit Sitz in Deutschland fest. Europäische Werke sind in den Katalogen herauszustellen. Diese Regelungen gelten allerdings nicht für Anbieter fernsehähnlicher Telemedien (namentlich Video-Abrufdienste) mit geringen Umsätzen oder geringen Zuschauerzahlen oder wenn dies wegen der Art oder des Themas des fernsehähnlichen Telemediums undurchführbar oder ungerechtfertigt ist.

Kontakt
Aufsicht
Justiziariat
Telefon: 0681/38 988-42

AUCH INTERESSANT...

Hier finden Sie alle wichtigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Satzungen, Staatsverträge, Leitfäden und Merkblätter.

Sie haben eine Beschwerde zum Programm privater Medienanbieter? Sie wollen auf unangebrachte Inhalte, verdeckte Werbung oder ein fehlendes Impressum hinweisen? Unser Beschwerdeformular steht Ihnen hier zur Verfügung.

Content